Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Obergoms Tourismus AG (OTAG)
1. Leistungen
Die Obergoms Tourismus AG (OTAG) ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Goms. Die Gesellschaft bezweckt die Organisation des Tourismus in der Ferienregion Goms von Oberwald bis Niederwald inklusive der Passregionen Grimsel, Furka und Nufenen. Zur Verfolgung dieses Zwecks betreibt und unterhält die OTAG namentlich die Langlaufloipe Goms, das nordische Zentrum Ulrichen, regionale Sommer- und Winterwanderwege und bietet weitere eigene Dienstleistungen oder solche in Kooperation mit anderen Partnern an.
Kunden sind natürliche und juristische Personen, welche Leistungen und/oder Infrastruktur der OTAG benützen. Durch die Nutzung von Dienstleistungen, Produkten und/oder der Infrastruktur anerkennen die Kunden die Gültigkeit dieser «Allgemeinen Geschäftsbedingungen» (AGB).
2. Geltungsbereich
Vorliegende «Allgemeine Geschäftsbedingungen» (AGB) gelten für alle Dienstleistungen, welche die OTAG erbringt. Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Bestimmungen des Schweizer Rechts, namentlich des Bundesgesetzes über Pauschalreisen. Die AGB sind ergänzend zum jeweiligen Vertrag anwendbar, wobei abweichende vertragliche Vereinbarungen zwischen der OTAG und den Kunden den AGB vorgehen.
3. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Dieser Vertrag untersteht Schweizerischem Recht.
Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus dem Vertrag ist 3900 Brig, Schweiz.
Die Anwendung des Wiener Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen. Bei Unklarheiten mit fremdsprachigen Versionen gilt die vorliegende, Deutsche Version als massgebend.
Sämtliche Korrespondenz ist an folgende Adresse zu richten:
Obergoms Tourismus AG
Furkastrasse 617
CH-3985 Münster
4. Vertragsschluss
Der Vertrag zwischen der OTAG und den Kunden kommt mit der Annahmeerklärung durch die OTAG zustande. Die Annahmeerklärung erfolgt schriftlich. Die mündliche Annahmeerklärung ist schriftlich zu bestätigen. Die Schriftform wird gewahrt durch Briefversand, Mail oder SMS. Ebenfalls gilt die Zustellung der bestellten Ware als Annahmeerklärung.
5. Prospekte / Preislisten
Die in Prospekten und Preislisten der OTAG enthaltenen Angaben sind verbindlich, soweit sie keine Änderungsvorbehalte enthalten. Ohne anderslautenden Verweis ist die Mehrwertsteuer im Preis jeweils inbegriffen. Zahlungen in Euro (EUR) werden zum Kurs am Tage der bei der OTAG eingehenden Gutschrift umgerechnet.
Das Angebot der OTAG erfolgt in Schweizer Franken (CHF). Die OTAG ist berechtigt, die Preise jederzeit zu ändern und von ihren Kunden Vorauszahlungen zu verlangen. Gesetzliche Steuern und Abgaben sind separat zu veranschlagen und können ebenfalls eine jederzeitige Anpassung der Preise zur Folge haben.
6. Online-Bestellungen
Online-Bestellungen gegen Bezahlung mittels Kreditkarte sind mindestens fünf Werktage vor dem Versandtermin beziehungsweise der Inanspruchnahme der Leistung aufzugeben und zu bezahlen, andernfalls garantiert die OTAG die fristgemässe Lieferung beziehungsweise korrekte Leistungserbringung nicht. Bei Bezahlung mittels Kreditkarte (VISA, MasterCard etc.) sind die Kreditkartennummer mit Verfalldatum und die Kartenprüfnummer (CVC) anzugeben. Für Fehlleistungen des Internets, Schäden durch Dritte, Betriebsunterbrechung, Verlust der übermittelten Daten etc. übernimmt die OTAG keine Haftung.
7. Postzustellung
Die Kunden tragen die Gefahr bei postalischer Zustellung. Die bei Rücksendung oder Nichtannahme entstehenden Kosten gehen zu Lasten der Kunden.
8. Vertragsrücktritt
Die OTAG und die Kunden können grundsätzlich entschädigungslos vom Vertrag zurücktreten, wenn höhere Gewalt oder sonstige Umstände, die sie jeweils nicht zu vertreten haben, die Leistungserbringung beziehungsweise deren Annahme unmöglich machen. Der Vertragsrücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Überdies kann die OTAG entschädigungslos zurücktreten, wenn bei Pauschalangeboten die geforderte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird und der Rücktritt spätestens sieben Tage vor Beginn der Veranstaltung mitgeteilt wird.
Beim Rücktritt der Kunden von einem Pauschalangebot gilt folgende Regelung:
Die Kunden schulden eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.00, wenn der Rücktritt mindestens 14 (vierzehn) Tage vor Beginn des Angebotes bei der OTAG schriftlich eingeht. Die Kunden schulden eine Entschädigung von 50% des vereinbarten Pauschalpreises, wenn der Rücktritt bei der OTAG zwischen 7 (sieben) und 13 (dreizehn) Tagen vor Beginn des Angebotes schriftlich eingeht. In den anderen Fällen schulden die Kunden den vereinbarten Pauschalpreis vollumfänglich, insbesondere auch bei verspäteter Anreise oder vorzeitiger Abreise.
Die OTAG empfiehlt den Kunden den Abschluss einer Annullationsversicherung. Keine Entschädigung seitens der Kunden ist geschuldet, wenn sie eine Ersatzkundschaft vorschlagen, welche sämtliche Rechte und Pflichten aus dem mit den Kunden vereinbarten Vertrag übernehmen und zahlungsfähig sind.
9. Haftung
Die OTAG haftet nicht, wenn die nicht gehörige Vertragserbringung auf Versäumnisse der Kunden oder Dritter, die an der Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung beteiligt sind oder höhere Gewalt zurückzuführen ist. Die OTAG haftet für alle gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche der Kunden nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verschulden. Die Haftung bleibt bei Pauschalangeboten auf das Zweifache des Preises der Pauschalreise beschränkt.
Goms, im November 2021