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Unterkunft verwalten / vermieten

Alle wichtigen Informationen zu deiner Unterkunft

Hier findest du alles Wissenswertes zur Vermietung deiner Unterkunft.

Buchungssystem

Feratel Deskline

Neu: Die Übersetzungen im WebClient sind jetzt aktiviert. Ab sofort können Sie Übersetzungen selbst vornehmen.

Deskline ist unser Reservationssystem. Es bietet viele Schnittstellen zu Onlineportalen und Buchungswebseiten an. Der Gast hat dadurch die Möglichkeit, online seine Ferien buchen zu können, ohne dafür lange Wartezeiten bei Belegungsauskünften usw. in Kauf nehmen zu müssen. Der Vorteil einer zentralen «Sammelstelle» für alle relevanten Daten ist eine Verminderung der Fehlinformationen und eine Erhöhung der Qualität der Daten. Für den Vermieter oder Hotelier ergeben sich dadurch grosse Vorteile bei der Streuung seiner Angebote im grossen Markt «Internet».

Das neue Gästeverhalten erfordert ein Umdenken in der Dienstleistungskette. Spontane und kurzfristige Buchungen, kürzere Aufenthaltszeiten und die neuen Technologien bedürfen der Bereitstellung eines flexiblen und professionellen Reservationssystemes. Das Oberwallis hat sich von Brig bis Oberwald gemeinsam für das System Deskline entschieden. Ansprechpartner für alle Leistungsträger im Obergoms (Oberwald bis Niederwald) ist die Obergoms Tourismus AG.

Das System ist benutzerfreundlich und für die Anbieter von Übernachtungsmöglichkeiten fallen bei erfolgreichem Online-Buchungsabschluss keine Kosten in Form einer Kommission seitens Obergoms Tourismus AG an. Ab dem 01. November 2019 wird neu ein Jahresbeitrag für die Bearbeitung und den Support im Reservationssystem erhoben:

  • Ferienwohnungen „online buchbar“ (inkl. MeldeClient) à CHF 100.00
  • Ferienwohnungen „auf Anfrage“ (inkl. MeldeClient) à CHF 180.00
  • Hotel „online buchbar“ (inkl. MeldeClient) à CHF 50.00
  • Hotel „auf Anfrage“ (inkl. MeldeClient) à CHF 90.00

Die Tourismusorganisationen sind jedoch auf die aktive Unterstützung und Mitarbeit der Hoteliers und Ferienwohnungsvermieter angewiesen. Denn nur regelmässig aktuell gepflegte Kontingente und Preise sowie buchbare Objekte im Deskline ermöglichen unseren Gästen die direkte Buchung. Es ist heute eine Tatsache, dass sich der Gast meist nur noch online auf die Unterkunftssuche macht und bei nicht verfügbaren Betten sofort die Website einer anderen Destination aufsucht. Unsere Mitarbeiter der Obergoms Tourismus AG stehen allen Hoteliers und Ferienwohnungsvermietern bei Fragen rund um das Reservationssystem Deskline gerne zur Verfügung.

Gästekontrolle

zum Erfassen der Gäste und Logiernächte

Gemäss der Kurtaxenreglemente der Gemeinden Obergoms und Goms sind Sie alle FerienwohnungsbesitzerInnen verpflichtet, uns die Logiernächte, welche in ihrer Wohnung oder ihrem Maiensäss generiert wurden, für statistische Zwecke zu melden.

  • Artikel 12. Kurtaxenreglement:
    Die Ferienwohnungen sowie Maiensässe melden dem Erhebungsorgan bis zum 10. Mai und bis zum 10. November anhand eines von diesem erstellten Formular die Anzahl Logiernächte, welche in der betreffenden Wohnung während dieses Zeitraums realisiert wurden.

Die Gästekontrolle beruht auf dem kantonalen Kurtaxenreglement / Beherbergungsgesetz. Vermieter, die eine Unterkunft zu touristischen Zwecken gegen Entgelt und ohne hotelmässige Dienstleistungen vermieten, sind verpflichtet uns folgende Daten von ihren Gästen über den MeldeClient zu übermitteln: Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, Nationalität, Art und Nummer des Ausweispapiers, Aufenthaltsdaten in der Unterkunft.

Alle Ferienwohnungen, welche über unser Reservationssystem (Feratel/Deskline) auf unserer Webseite www.goms.ch aufgeschaltet sind, können ihre Gäste direkt über den WebClient melden. Alle anderen VermieterInnen erhalten einen externen Zugang zum MeldeClient.

Welche Fristen gelten?

Das laufende erste Semester vom 1.11.2024 bis zum 31.04.2025 werden wir als Test-Phase nutzen für Sie und uns. Die Logiernächtemeldungen werden dann noch nicht kontrolliert.

Die Meldeperiode vom 01.05.2025 bis zum 31.10.2025 werden wir kontrollieren. Die Eingabe der Logiernächte hat dort bis zum 10. November 2025 zu erfolgen. Fehlende Meldungen werden gemahnt und können auch gebüsst werden. Wir werden Sie jeweils vor Ablauf der Fristen an die Eingabe erinnern. Ausserdem stehen wir Ihnen jederzeit bei Fragen oder mit Unterstützung zur Seite.

Wer muss was machen?

Szenario Logiernächte Meldepflicht Gästekontrolle Pflicht
Sie besitzen eine FeWo oder Maiensäss, vermieten diese/s aber nicht und haben noch keinen Zugang zum WebClient. ja Sammelmeldung nein
Sie besitzen eine FeWo oder ein Maiensäss und vermieten diese/s bereits über unser System von Feratel ja automatisch mit Gästemeldung ja
Sie besitzen eine FeWo oder ein Maiensäss und vermieten diese/s bereits, aber nicht über unser Buchungs- und Reservationssystem (Feratel WebClient) ja Sammelmeldung ja
Sie besitzen ein Hotel, einen Camping, eine Gruppenunterkunft oder ein Bed & Breakfast ja wie gewohnt ja

Anleitungen

Warum das Ganze?

Die gemeldeten Logiernächte ermöglichen es uns im Nachgang die Auslastung innerhalb der Destination besser zu verstehen und zu erfahren, wann sich die meisten Gäste im Tal befinden. So können wir eine bessere Angebotsgestaltung vornehmen oder Dienstleistungen
besser planen.

Benötigen Sie Unterstüzung?

Wir verstehen, dass die Meldung der Logiernächte für Sie mit Aufwand verbunden ist. Es ist uns wichtig zu betonen, dass es nicht darum geht, Sie mit zusätzlicher Bürokratie zu belasten. Wir möchten das Melden für Sie so einfach wie möglich gestalten. Sie dürfen sich deshalb jederzeit bei uns melden, wenn wir Ihnen behilflich sein können: reservation@goms.ch, tel. +41 27 974 68 68. Sie dürfen auch in unseren Büros in Oberwald, Münster oder Reckingen vorbeischauen. Wir helfen Ihnen gerne.

Zusätzliche Schnittstellen

Mehr Sichtbarkeit erhalten mit Online-Buchungsplattformen

Booking.com ist der weltweite Marktführer für online Reisebuchungen. Auch Airbnb gehört zur den grossen, weltweiten Buchungsplattformen. Erzielen Sie noch mehr Reichweite indem Sie auf Booking.com und/oder Airbnb buchbar sind – ohne Angst vor Doppelbuchungen – und ohne zusätzlichen Aufwand für die Datenwartung!

Kommission bei einer Buchung über booking.com:

  • 12% (+7.7% MwSt. auf den Kommissionsbetrag) an Booking.com
  • 2% an Feratel Deskline

Kommission bei einer Buchung über Airbnb:

  • 15% an Airbnb
  • 2% an Feratel Deskline

Tipps & Tricks

Digitaler Marktplatz

Der digitale Marktplatz Wallis auf wallis.ch/shop ist ein weiterer Verkaufskanal für Leistungsträger im Goms. Auf dieser Plattform können Gäste ihren Aufenthalt von A bis Z direkt online planen und buchen. Das Ziel des Shops ist es, die verschiedenen Walliser Wirtschaftsakteure zu vereinen und so einen Mehrwert für den Kanton zu schaffen.

Auch du kannst davon profitieren. Damit dein Hotel, deine Ferienwohnung oder dein Angebot in diesem Shop ersichtlich ist, musst du den Vertrag mit der Matterhorn Region AG (siehe unten) unterschreiben. Voraussetzung: Das Produkt oder die Dienstleistung muss im Buchungssystem Feratel aufgeschaltet und online buchbar sein. Die MRAG beansprucht eine Verkaufsprovision von 10%, die restlichen 90% gehen direkt an den Leistungsträger. Den unterzeichneten Vertag kannst du an die Matterhorn Region AG senden: product@matterhornregion.ch

   

Mietverträge

Eine Mietvertrags-Vorlage (auf Deutsch) wird dir vom Schweizer Tourismus Verband hier zur Verfügung gestellt.
Weitere Vorlagen für Vermieter/innen und Eigentümer findest du hier.

 

Klassifikation deiner Ferienwohnung

Die Klassifikation mit einem 1 bis 5 Sterne macht deine Ferienwohnung für unsere Gäste einschätzbar. Die Gästen können die zahlreichen Unterkünfte bezüglich Ausstattung vergleichen.

Hier kannst du einsehen, welche Vorteile die Sterne bringen.

Du möchtest deine Unterkunft klassifizieren lassen? Dann sende uns eine E-Mail und wir werden dir den Erhebungsbogen zustellen.

Die Klassifikation kostet pro Ferienwohnung CHF 65.00 mit einer Gültigkeit von vier Jahren. Anschliessend stellt dir Schweizer Tourismus-Verband die Urkunde aus.

 

Vermietungs-, Verwaltungs- und Reinigungsadressen

Firma Kontakt Webseite
zumi plus, Oberwald +41 79 637 99 07 www.zumi-plus.ch
AZ Service, Ulrichen +41 79 234 59 36 www.azscgoms.ch
Jossen Immobilien, Gluringen +41 79 321 35 70 www.jossen-immobilien.ch
Airhosted GmbH +41 44 974 60 28 www.airhosted.ch
Ferienhausreinigung +41 77 212 80 30 www.ferienhausreinigung.ch
Mabeo Services +41 27 922 03 33 www.mabeo.ch
Wäscheservice Roswitha Kreuzer +41 79 578 02 09  
RaSa Reinigung +41 79 394 89 38 www.ra-sa.ch
Gloor Glanzpunkt gmbh +41 27 922 04 85 www.gloorglanzpunkt.ch

Tourismustaxen

Kurtaxen

Die Kurtaxe wird von den Gästen im Goms erhoben. Zur Finanzierung des Betriebs eines Informations- und Reservationsdienstes, der Animation im Goms, der Erstellung und dem Betrieb von Anlagen die dem Tourismus, der Kultur und dem Sport dienen. Sie beruhen auf den Kurtaxenreglementen der Gemeinden Goms und Obergoms.

   

Tourismusförderungstaxe

Tourismusförderungstaxen sind Steuerabgaben gestützt auf das kantonale Tourismusgesetz. Sie werden von juristischen und natürlichen Personen die direkt und indirekt vom Tourismus profitieren sowie von EigentümerInnen von vermieteten Ferienwohnungen (Campingplätzen, Gruppenunterkünften) jährlich als Pauschale erhoben zur Finanzierung von Massnahmen zur Tourismusförderung.

Die Eigentümer von vermieteten Ferienwohnungen entrichten jährlich folgende Pauschalen:

CHF 120.00   für eine 1 - 2-Zimmerwohnung
CHF 150.00   für eine 2.5 - 3 Zimmer Wohnung
CHF 180.00   für eine 3.5 Zimmer Wohnung und grösser

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